Das Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzprozesse, kennen wir einschließlich reichhaltiger Gerichtspraxis sowohl aus der Perspektive der Arbeitnehmer als auch aus jener der Arbeitgeber.
Dasselbe gilt für die Geltendmachung oder Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen, ob aus Kaufverträgen (z.B. über Fahrzeuge) oder Werkverträgen (Bauvorhaben, Reparaturen). Das hilft uns, für unsere Mandanten die jeweils nötigen Voraussetzungen ihrer Seite zu prüfen und herbeizuführen und die möglichen Fallstricke und Einwendungen der Gegenseite zu entkräften oder ihnen vorzubeugen.
In Verbindung mit der Bearbeitung handels- und gesellschaftsrechtlicher Aufgaben, gewerblicher Schutzrechte, Wettbewerbs- und Urheberrecht decken wir letztlich das gesamte zivilrechtliche Spektrum ab, auch für Unternehmen. Wir beraten bei der Gründung Ihres Unternehmens zu den verschiedensten Formen, bei Umwandlung, Verschmelzung oder Auflösung, erstellen Verträge, organisieren Beurkundungen durch Notar-Partner.
Wer viel mit Unfällen zu tun hat, dem können auch Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten nicht fremd sein, vor allem im Bereich des Straßenverkehrs. Hier übernehmen wir gern Ihre Verteidigung: Ob Führerscheinentzug, Fahrverbot, Punkte, Bußgeld.
Außerdem führen unsere Erfahrungen bei der Geltendmachung von verschiedenen materiellen und immateriellen Schadenspositionen und im Streit um die Schadenshöhe zur zielgerichteten Rechtsverfolgung auch dort, wo der Haftungsgrund nicht in einem Verkehrsunfall liegt. Das gilt etwa für den Bereich der Arzthaftung oder der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, man denke an „Dachlawinen“, die „Räum-und-Streupflicht“, umstürzende Bäume oder Verkehrsschilder. Wir achten darauf, dass es nicht nur um die Sache(n) geht, sondern auch Ihre Person: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten der Haushaltsführung.