VERKEHRSUNFALL!
WAS NUN?
Zeit und Mühen sparen:
Der Sachverhalt wird durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtswalt aufgenommen. Hierbei erfolgt die sofortige Beratung über eine mögliche Haftungsverteilung und ausführliche Aufklärung über das weitere Vorgehen.
Im Anschluss richten wir präzise Anspruchsschreiben an die Gegenseite und setzen Fristen. Wenn diese überschritten werden, ziehen wir vor Gericht.
Die Mühen der Korrespondenz nehmen wir Ihnen auch bezüglich der anderen Beteiligten ab (Ihrem Sachverständigen und der Reparaturwerkstatt sowie der finanzierenden/leasenden Bank) und helfen Ihnen bei der Koordinierung der Schadensaufnahme und -beseitigung durch die Leistungserbringer.
Die eigenen Anwaltskosten sind Unfallschaden und werden im Umfang der Verschuldensquote von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.
Sie brauchen also in aller Regel KEINE Rechtschutzversicherung, um unsere anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.
Typische Problemfelder, die sich mit einem Anwalt an Ihrer Seite einfacher lösen lassen:
* Pflichten bei Leasing oder Finanzierung
* Totalschaden / 130-%-Grenze
* Neupreisabrechnung bei sehr jungem Fahrzeug
* Wertminderung – die ,,richtige“ Methode
* Mietwagenkosten / Nutzungsausfallersatz
* Verletzungen / Personenschaden
Nachdrückliche Verfolgung der aus dem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche:
* Reparaturkosten
* Mietwagenkosten/Nutzungsausfallersatz
* Sachverständigenkosten
* Wertminderung
* Ab-/Anmeldekosten
* Standkosten
* Schmerzensgeld
* Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden
Wir vertreten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche, sondern – wenn erforderlich – auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.