Wir helfen Ihnen gerne.

Zehntausende Unfälle – mit über zehn Anwälten, seit über zehn Jahren

BMDD ist DER Abwickler von Verkehrsunfallschäden in Berlin und Sachsen. Wir nehmen den Sachverhalt geordnet auf und setzen die Erstattungsansprüche der Geschädigten effektiv durch.

Aufgrund jahrelanger Expertise kennen wir die – regelmäßig nicht vollständig rechtmäßige (!) – Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherungen und die Spruchpraxis der Gerichte. Selbst der BGH sagt: Bei diesem Wirrwarr und der Streitsucht der Versicherer steht jedem Unfallgeschädigten ein Anwalt zu und ist dringend zu raten, davon Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich also nicht durch sinnfreie Fragebögen und „Bitten um Geduld“ ins Bockshorn jagen. Sie sind kein Antragsteller, sondern Inhaber einer Schadensersatzforderung.

Es dürfte nicht übertrieben sein, zu behaupten, dass BMDD gerade in Sachsen die Rechtsprechung verschiedener Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht Dresden nicht nur kennt und zum Wohle der Unfallgeschädigten einsetzt, sondern mit juristisch einfallsreicher, schlüssiger und energischer Argumentation auch in mehreren Bereichen geprägt hat.

Zeit und Mühen sparen:

Der Sachverhalt wird durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtswalt aufgenommen. Hierbei erfolgt die sofortige Beratung über eine mögliche Haftungsverteilung und ausführliche Aufklärung über das weitere Vorgehen.

Im Anschluss richten wir präzise Anspruchsschreiben an die Gegenseite und setzen Fristen. Wenn diese überschritten werden, ziehen wir vor Gericht.

Die Mühen der Korrespondenz nehmen wir Ihnen auch bezüglich der anderen Beteiligten ab (Ihrem Sachverständigen und der Reparaturwerkstatt sowie der finanzierenden/leasenden Bank) und helfen Ihnen bei der Koordinierung der Schadensaufnahme und -beseitigung durch die Leistungserbringer.


Die eigenen Anwaltskosten sind Unfallschaden und werden im Umfang der Verschuldensquote von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.

Sie brauchen also in aller Regel KEINE Rechtschutzversicherung, um unsere anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.

Typische Problemfelder, die sich mit einem Anwalt an Ihrer Seite einfacher lösen lassen:

* Pflichten bei Leasing oder Finanzierung
* Totalschaden / 130-%-Grenze
* Neupreisabrechnung bei sehr jungem Fahrzeug
* Wertminderung – die ,,richtige“ Methode
* Mietwagenkosten / Nutzungsausfallersatz
* Verletzungen / Personenschaden


Nachdrückliche Verfolgung der aus dem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche:

* Reparaturkosten
* Mietwagenkosten/Nutzungsausfallersatz
* Sachverständigenkosten
* Wertminderung
* Ab-/Anmeldekosten
* Standkosten
* Schmerzensgeld
* Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden


Wir vertreten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche, sondern – wenn erforderlich – auch in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.